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Vereinsgründung

Zwei strafrechtliche Gesetze, das Jugendgerichtsgesetz 1953 und das dritte Strafrechtsänderungsgesetz vom 04.08.1953 haben seinerzeit mit Wirkung vom 01.01.1954 die Bewährungshilfe und den Bewährungshelfer in unserer Rechtsordnung verankert. Durch Strafaussetzung zur Bewährung sollten der Vollzug der Freiheitsstrafe, insbesondere der kurzen Freiheitsstrafe, zurückgedrängt, die Rückfallkriminalität eingeschränkt und die Voraussetzungen für die Resozialisierung Straffälliger verbessert werden. 

An dieser Entwicklung waren von Anfang an Richter, Staatsanwälte und Bewährungshelfer beteiligt, die sich aus Überzeugung für "Hilfe zur Selbsthilfe" eingesetzt haben, um damit Bewährung in Freiheit zu ermöglichen. Sie haben sich zu diesem Zwecke in Vereinen zusammengeschlossen, um so in unbürokratischer Weise helfen zu können die Lücken zu schließen, die eine Staatsverwaltung immer lassen wird und lassen muss. 

Es war am 1.März 1954, als der damalige Landgerichtspräsident Zais in Heilbronn die Jugendrichter seines Bezirks bat, sich bei ihm zu einer Besprechung "der künftigen Gestaltung der im Jugendgerichtsgesetz vorgesehenen Bewährungshilfe" einzufinden. Diese Besprechung führte am 13.März 1954 zur Gründung des Bewährungshilfevereins "Jugendhilfe Unterland". Der Verein wurde am 26.04.1954 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Heilbronn eingetragen und vom Finanzamt Heilbronn am 12.06.1954 als gemeinnützige Einrichtung

In § 2 der Satzung war zunächst bestimmt: "Der Verein dient dem Zweck, im Bereich des Landgerichtsbezirks Heilbronn gefährdete anerkannt. Minderjährige zu betreuen, vor allem im Rahmen der Bewährungshilfe. Er berät die Jugendrichter bei der Auswahl und Bestellung von Bewährungshelfern und unterstützt die Bewährungshelfer bei ihren jugendpflegerischen und jugendfürsorgerischen Aufgaben. Er kann seine Tätigkeit auch auf die Bewährungshilfe für Erwachsene ausdehnen." Zu den Gründungsmitgliedern gehörten außer Landgerichtspräsident Zais noch der damalige Amtsgerichtsdirektor und spätere Ministerialdirektor Emil Müller, der Oberamtsrichter und spätere Amtsgerichtsdirektor Frisch aus Schwäbisch Hall, der Amtsgerichtsrat und spätere Landgerichtspräsident Dr. Kohnle und Amtsgerichtsrat und späterer Amtsgerichtspräsident Aspacher. Zum ersten Geschäftsführer wurde Herr Dr. Kohnle und als dessen Stellvertreter Herr Gärttner, späterer Vizepräsident des Landgerichts Heilbronn, gewählt. Justizoberinspektor Scheuermann übernahm erstmals die Geschäfte des Kassiers und Schriftführers. Am 19.06.1954 zählte der Verein bereits 21 Mitglieder, die alle - Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger - der Justiz angehörten.

Auf- und Ausbau der Wohnheime

1979 – 1986
Die großen "Wohnprojekte" wurden mit dem Kauf des Hauses Weinsberger Str. 5/3 (1980) und der Planung der Wohngemeinschaften Schwäbisch Hall und Vaihingen/Enz eingeleitet.

1988
Mit dem Kauf des Hauses in der Steinstr. 4 wurde das bestehende Angebot von 8 Plätzen in der teilstationären Einrichtung Weinsberger Straße um weitere 8 Wohnplätze in der sogenannten Übergangsunterkunft erweitert.

2009
Erweiterung der Weinsberger Straße von 8 auf 10 Wohnplätze. Neuerung, dass eine Wohnung mit 2-3 Plätzen für betreuungsbedürftige Frauen zur Verfügung gestellt wird.

2011
Umfangreiche Gebäudesanierung mit Wärmedämmung und Dachisolation am Haus „Weinsberger Str. 5/3“ mit dem Ergebnis einer deutlich verbesserten Energiebilanz und einer optischen „Auffrischung“ der Liegenschaft.

2014
Ausbau des Gruppen- und Besprechungsraumes im Haus Weinsberger Straße, der für die Nutzung als Anti-Gewalt-Trainingsraum, Konferenz- und Versammlungsraum an Fläche und Attraktivität gewonnen hat.

2022
Aus der Übergangsunterkunft in der Steinstraße 4 wurde ein Wohnheim mit ambulanter Betreuung nach § 41 SGB VIII für acht junge Frauen und Männer

 

Bisher unterstütze Vereine und Einrichtungen

Bewährungshilfe
Mit der Einstellung des ersten Bewährungshelfers begann auch die unterstützende Tätigkeit unseres Vereins "Jugendhilfe Unterland". Das Land bediente sich dieser Mithilfe und überließ es weitgehend dem Verein, die Bewährungshilfe mit dem Nötigsten auszustatten und ihnen die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Arbeit zu schaffen.

Von Anfang an stellte der Verein den Bewährungshelfern angemessene Handgelder zur Verfügung, um diese in die Lage zu setzen, in Eilfällen ihren Probanden unbürokratisch sofort materielle Hilfe zukommen zu lassen. 

Sehr dienlich für die ambulante Bewährungshilfe hat sich die Möglichkeit erwiesen, ProbandInnen nach der Entlassung für kurze Zeit, bis zur Beschaffung von Wohnung und Arbeit, unterbringen zu können. Der Verein hatte daher seit Jahren 5 Einzelzimmer angemietet. Sehr bald wurde auf Grund der Wohnungsnot in den 70er Jahren ein Haus in der Weinsberger Straße erstanden und 8 Zimmer für Strafentlassene eingerichtet.

Gerichtshilfe
Ein besonderer Verdienst kommt dem Verein schließlich für die Einrichtung der Gerichtshilfe für Erwachsene im Landgerichtsbezirk Heilbronn im Jahre 1968 zu. Der Verein besoldete vom 04/1968 bis 04/1970 den ersten Gerichtshelfers, Herrn Schukraft, und sorgte für die sachliche Ausstattung der Gerichtshilfestelle. Inzwischen ist die Gerichtshilfe für Erwachsene durch das Einführungsgesetz zum StGB vom 02.03.1974 in der Strafprozessordnung verankert worden, ein Erfolg, zu dem unser Verein beigetragen hat.

Strafanstalten
In dem Bemühen, die Resozialisierungsarbeit an dem Straftäter schon während seiner Inhaftierung zu unterstützen, hat der Verein auch den in seinem Bezirk oder in der Nachbarschaft liegenden Strafvollzugsanstalten, insbesondere den Jugendstrafanstalten und den in ihnen bestehenden Einrichtungen der Gefangenenfürsorge, so auch dem Verein Jugendhilfe im Vollzug in Schwäbisch Hall, tätige Hilfe geleistet. Hervorzuheben ist hier die Gewährung größerer Geldbeträge an die Jugendstrafanstalt Schwäbisch Hall zu Errichtung einer Ausbildungswerkstatt für Oberflächenbearbeitung und zur Anschaffung einer zweiten mechanischen Werkstatt.

Sozialberatung Heilbronn
Der Verein hat im Weiteren die örtliche Anlaufstelle der Sozialberatung Heilbronn bei ihrem Aufbau mit einem Geldbetrag von 22.500 DM unterstützt. Er hat der Sportvereinigung Grün-Weiß Heilbronn und der Vollzugsanstalt Heilbronn Mittel für Geräte und Einrichtungen zur Verfügung gestellt; er betreute auch die Arbeit der beiden Gefängnispfarrer an dieser Anstalt.

Beratungsstelle für Frauen und Mädchen
Weitere Beträge gab der Verein an die Beratungsstelle für Frauen und Mädchen in Heilbronn. Gelegentliche Zuwendungen gab es auch für das Evangelische Mädchenwohnheim Friedrichshof in der Erkenntnis, dass diese Einrichtungen der Vorbeugung der Straffälligkeit förderlich sind.

Drogenhilfe Unterland
Der Verein hat schließlich die Arbeit des Vereins "Drogenhilfe Unterland", der in Möckmühl-Züttlingen auf Gut Assumstadt ein Therapiezentrum für Drogensüchtige geschaffen hat, mit einem Geldbetrag von rd. 70.000 DM unterstützt, weil auch diese Einrichtung der Bewährungshilfe von Nutzen ist.

Unsere Projekte

Nachsorgeprojekt Chance (seit 2005)
Am 01.07.2005 kam der Einstieg in das Nachsorgeprojekt „Chance“. Fehlende Betreuung nach der Haft lässt Strafentlassene nicht selten in ein „Entlassungsloch“ fallen, vor allem wenn keine Bewährungshilfe einsetzt. Das Konzept des Nachsorgeprojekts baut vor allem auf dieser Erkenntnis auf. Haftentlassene sollen durch entsprechende Nachsorgemaßnahmen davor bewahrt werden, in der kritischen Phase kurz nach der Entlassung, rückfällig zu werden. Die erste Kontaktaufnahmen sollen hierfür bereits während der Inhaftierung stattfinden. Eine Betreuung kann in der Regel bis zu 6 Monate nach der Haftentlassung stattfinden.

Anti-Gewalt-Training „Stoßdämpfer“ (seit 2007)
Das erste AGT-Kursangebot „Stoßdämpfer“ des Vereins wurde von Herrn Hannss und Herrn Groh in Heilbronn durchgeführt. Der sechsmonatige Kurs mit 11 Teilnehmern begann im September 2007.

Schwitzen statt Sitzen – Gemeinnützige Arbeitsstunden (seit 2007)
Vertragsunterzeichnung mit dem Netzwerk Straffälligenhilfe BW über die „Durchführung des Projekts zur Vermittlung von Straffälligen in gemeinnützige Arbeit“ (Schwitzen statt Sitzen).

Im gleichen Jahr kam es zur Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Heilbronn für die „Fremdmüllbeseitigung“ an Glas- und Papiercontainerstandorten mit einer eigenen Arbeitsgruppe. Zweimal in der Woche werden nach Vorgaben der Stadt die Standorte abgefahren. Unter Aufsicht eines Arbeitsanleiters werden diese von den Arbeitsstündlern besenrein gesäubert.

Zeugenbegleitung (seit 2008)
Für den Einstieg in dieses wichtige Projekt wurde die Vereinssatzung um den Zusatz „Erbringung unparteilicher Dienstleistungen für die Justiz“ ergänzt. Die Jugendhilfe Unterland e.V. führt seit April 2008 für die Gerichte im Bezirk des Landgerichts Heilbronn im Interesse des Opferschutzes eine Zeugenbegleitung durch.

Ein Strafverfahren ist für Opfer meistens sehr belastend, insbesondere in Verfahren wegen Sexual- oder anderen Gewaltdelikten. Zeugen reagieren in der Regel auf anstehende Vernehmungen mit großen Verunsicherungen, Belastungen und Ängsten. Als Belastungsfaktoren werden am häufigsten die Begegnung mit dem Angeklagten und fehlendes Wissen über den Prozess- und Vernehmungsablauf genannt. Durch die Zeugenbegleitung soll dieser besonderen Situation von Opferzeugen Rechnung getragen werden.

Eltern-Kind-Projekt Chance (seit 2011)
Ein mit finanzieller Unterstützung der Baden-Württemberg Stiftung gGmbH ins Leben gerufenes Hilfsprojekt für Kinder inhaftierter Eltern. Die Inhaftierung eines Elternteils (oder beider Elternteile) ist für jedes Kind furchtbar. Ebenso wie die Überbrückung eines langen Strafvollzuges. Und wenn Vater oder Mutter nach der Entlassung in die Familie zurückkehrt, ist nichts wie früher.

In diesen Krisen brauchen die Kinder und die Eltern Hilfe von außen, um mit der Situation klarzukommen. Für ein solches Kind-Eltern-Projekt, bei dem die Kinder mit ihren Bedürfnissen und ihren Rechten im Mittelpunkt stehen, hat die Baden-Württemberg Stiftung gGmbH  dem Projekt Chance e. V. 500.000 € zur Verfügung gestellt. Damit ist der Verein in der Lage, mit dem Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg jedem Kind und jedem Jugendlichen, der von Inhaftierung mindestens eines Elternteils betroffen ist, professionelle Hilfe anzubieten.

Psychosoziale Prozessbegleitung (seit 2017)
Seit 01.01.2017 haben verletzte Zeuginnen und Zeugen einen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren. Eine Aussage vor Gericht zu machen stellt für viele Zeuginnen, Zeugen und Betroffene von Straftaten eine besondere Belastung dar und löst Ängste und Befürchtungen aus. Angst vor der Aussage, den Verfahrensbeteiligten, insbesondere dem Beschuldigten, und Unsicherheit was auf sie zukommt sind nur einige der Belastungsfaktoren.

Schuldnerberatung in Haft (seit 2018)
Wir unterstützen mit der Schuldnerberatung den Resozialisierungsauftrag, da sich die Inhaftierten bereits in Haft mit Ihrer Tat, dem daraus entstandenen finanziellen Schaden und dessen Regulierung auseinandersetzen sollen. Durch eine Anbindung an die Schuldnerberatungsstellen im Heimatort soll eine Weiterführung der bestehenden Schuldenregulierung gewährleistet werden.