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Wir sind Kooperationspartner des Projekts „Schuldnerberatung in Haft“. Aufgabe des Projektes ist es, mit inhaftierten Erwachsenen in der JVA Heilbronn, die sich mit dem Thema Schulden auseinandersetzen möchten, einen Weg zu erarbeiten bestehende Schulden zu regulieren.

In Einzelberatungen werden individuelle Wege erarbeitet, die den Inhaftierten helfen sollen, aus den Schulden heraus zu kommen. Dadurch soll der psychische Druck vermindert und neue Straftaten, die aus finanziellen Notlagen heraus entstehen, vorgebeugt werden und damit auf ein Leben nach der Haft vorbereiten.

Wir unterstützen damit den Resozialisierungsauftrag, da sich die Inhaftierten bereits in Haft mit Ihrer Tat, dem daraus entstandenen finanziellen Schaden und dessen Regulierung auseinandersetzen sollen. Durch eine Anbindung an die Schuldnerberatungsstellen im Heimatort soll eine Weiterführung der bestehenden Schuldenregulierung gewährleistet werden.

Die Schuldnerberatung übernimmt eine Art Vermittlerposition zwischen Schuldner und den Gläubigern. Auf der einen Seite steht der Schuldner mit seinen Interessen und Möglichkeiten und auf der anderen Seite die Gläubiger mit ihren berechtigten Forderungen gegen den Schuldner. Dabei liegt ein Hauptaugenmerk auf den Opfern und deren berechtigten Forderungen gegen den Inhaftierten. 

Bankverbindung der Schuldnerberatung:
Kreissparkasse Heilbronn                                                                                                                                                IBAN: DE80 6205 0000 0000 5647 80                                                                                                                         SWIFT-BIC: HEISDE66XXX
 

Informationsveranstaltungen im Rahmen der Schuldnerberatung


Durch Informationsveranstaltungen mit Themen wie z.B. Existenzsicherung nach der Haft (Pfändungsschutzkonto, Sozialleistungen etc.), Ratenzahlungsverträge (Handy, Fitnessstudio) und Umgang mit Rechnungen, Mahnungen usw. sollen die Jugendlichen auf einen Alltag nach der Haft vorbereitet werden, um neuen Schulden und somit der Gefahr von neuen Straftaten aus einer finanziellen Notlage heraus, vorzubeugen.

Wer kann das Projekt in Anspruch nehmen?

In Anspruch nehmen können dieses Projekt überschuldete inhaftierte Jugendliche, bei denen die Schuldenregulierung voraussichtlich aufgrund einer hohen Anzahl von Gläubigern, durch außergerichtliche Vergleichsverfahren oder auch der Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens einen erheblichen Zeitaufwand verursachen.

Betreuungsdauer

Die Betreuungsdauer richtete sich nach dem individuellen Betreuungsbedarf und kann bis zur Haftentlassung erfolgen. 

 
Ansprechpartner in den JVAs ist der Sozialdienst bzw. der / die KoordinatorIn des Projekts in der Haftanstalt.