Eine Aussage vor Gericht zu machen stellt für viele Zeuginnen, Zeugen und Betroffene von Straftaten eine besondere Belastung dar und löst Ängste und Befürchtungen aus.
Angst vor der Aussage, den Verfahrensbeteiligten, insbesondere dem Beschuldigten, und Unsicherheit was auf sie zukommt sind nur einige der Belastungsfaktoren.
Um diese zu minimieren und den Betroffenen beizustehen bietet die Jugendhilfe Unterland e.V. bereits seit 2008 Zeugenbegleitungen und seit 2017 psychosoziale Prozessbegleitungen an.
Was ist die psychosoziale Prozessbegleitung?
Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine intensive und qualifizierte professionelle Form der Zeugenbegleitung im Vermittlungsverfahren, während der Hauptverhandlung sowie nach Abschluss des Verfahrens. Die Begleitung erfolgt durch speziell dafür weitergebildete Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen.
Ziel ist es durch das Strafverfahren drohende Sekundärviktimisierungen zu vermeiden, individuelle Belastungsfaktoren zu reduzieren und die verletzten Zeuginnen und Zeugen, den Aufgaben der Zeugenbegleitung (siehe Zeugenbegleitung) entsprechend, während des gesamten Verfahrens bestmöglich zu unterstützen.
Die psychosoziale Prozessbegleitung ist geprägt von Neutralität gegenüber dem Strafverfahren und allen Verfahrensbeteiligten. Es finden keine Tataufarbeitung, keine therapeutische oder rechtliche Beratung/Vertretung sowie Gespräche über die Tat und den Tathergang statt.
Wir unterstützen Sie auf Wunsch gerne bei der Suche nach entsprechenden Stellen!
Wer hat Anspruch auf die psychosoziale Prozessbegleitung?
Das Angebot richtet sich an…
- Kinder und Jugendliche,
- Menschen mit Behinderungen,
- Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen,
- Personen die Ihre Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen können,
- Personen die besonders schutzbedürftig sind,
- verletzte Zeuginnen und Zeugen, die von schweren körperlichen und seelischen Tatfolgen betroffen sind,
- Betroffene von Menschenhandel sowie
- Angehörige von getöteten Personen.
Der Anspruch auf kostenfreie Beiordnung ist in der Strafprozessordnung geregelt und erfolgt auf Antragsstellung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung.
Darüber hinaus steht es allen verletzten Zeugeninnen und Zeugen frei sich eine Prozessbegleitung auf eigene Kosten zu suchen.
Zu welchen Gerichten begleiten wir?
- Amtsgericht Heilbronn,
- Landgericht Heilbronn,
- Amtsgericht Besigheim,
- Amtsgericht Marbach/N.,
- Amtsgericht Vaihingen/Enz,
- Amtsgericht Brackenheim,
- Amtsgericht Künzelsau,
- Amtsgericht Öhringen und
- Amtsgericht Schwäbisch Hall.
Sollten Sie zu einem anderen Gericht geladen sein, wenden Sie sich gern ebenfalls an uns. Wir prüfen, ob wir die Begleitung übernehmen können oder vermitteln Sie an Kollegen.
Ansprechpartnerin
Wir sind Mitglied im Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung e.V.
http://www.bpp-bundesverband.de/