Ambulante Betreuung nach § 41 SGB VIII
Die ambulante Betreuung ist eine Leistung der Jugendhilfe nach § 41 SGB VIII während der Unterbringung in unserem Wohnheim in der Steinstr. 4
Unsere Bankverbindung für das Wohnheim
Kreissparkasse Heilbronn IBAN: DE 45 6205 0000 0000 0695 46
SWIFT-BIC: HEISDE66XXX
Unsere Bankverbindung für das Wohnheim
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Unser Angebot
Wir bieten Ambulante Betreuung in unserem Wohnheim für junge volljährige Frauen und Männer im Alter von 18 bis einschließlich 26 Jahren, die (noch) nicht in der Lage sind eigenständig zu wohnen und (weitere) sozialpädagogische Unterstützung in allen möglichen Lebensbereichen benötigen.
Dabei handelt es sich sowohl um „Care Leaver“ als auch um junge Volljährige, die
bisher im Jugendhilfesystem noch nicht angegliedert waren.
Erreicht werden soll die individuelle Verselbständigung, Stärkung der Persönlichkeit und Eigenverantwortung der BewohnerInnen und die Befähigung in einer Gemeinschaft zu leben.
Im Wohnheim leben sie in einem möblierten Zimmer auf Selbstversorgerbasis. Die Wohngebühren werden bei einem Bezug von Arbeitslosengeld II vom Jobcenter übernommen. Andernfalls sind die Gebühren von den Bewohner:innen selbst zu tragen. Unsere Wohngemeinschaft verfügt über 3 Stockwerke mit 2 Wohnplätzen für Frauen (separater Eingang) und 6 Wohnplätze für Männer. Die Bewohner eines Stockwerks nutzen Bad und WC gemeinsam. Jedes Zimmer verfügt über einen Kühlschrank und eine Kochzeile.
Dabei handelt es sich sowohl um „Care Leaver“ als auch um junge Volljährige, die
bisher im Jugendhilfesystem noch nicht angegliedert waren.
Erreicht werden soll die individuelle Verselbständigung, Stärkung der Persönlichkeit und Eigenverantwortung der BewohnerInnen und die Befähigung in einer Gemeinschaft zu leben.
Im Wohnheim leben sie in einem möblierten Zimmer auf Selbstversorgerbasis. Die Wohngebühren werden bei einem Bezug von Arbeitslosengeld II vom Jobcenter übernommen. Andernfalls sind die Gebühren von den Bewohner:innen selbst zu tragen. Unsere Wohngemeinschaft verfügt über 3 Stockwerke mit 2 Wohnplätzen für Frauen (separater Eingang) und 6 Wohnplätze für Männer. Die Bewohner eines Stockwerks nutzen Bad und WC gemeinsam. Jedes Zimmer verfügt über einen Kühlschrank und eine Kochzeile.
Betreutes Wohnen - was heißt das?
In kontinuierlichen Einzelgesprächen werden die persönlichen Probleme
reflektiert. Durch das Lösen aktueller Probleme werden erweiterte Handlungskompetenzen, sowie eine positive Zukunftsperspektive
ermöglicht. Wir helfen dabei, eine gesunde Basis für ein selbstständiges Leben aufzubauen. Alle Bewohner:innen werden von qualifizierten Sozialarbeiter:innen betreut. Im Gegenzug erwarten wir aktive Mitarbeit bei der Problembewältigung. Durch Ausarbeitung eines individuellen Hilfeplans, bei dem alle Beteiligten (junger Mensch, Jugendamt und wir) mitwirken, wird der Inhalt der Hilfe festgeschrieben. Dieser stellt die Grundlage der Betreuung des jungen Menschen dar. Der Hilfeplan umfasst eine Analyse des Ist- Zustandes sowie die angestrebte Situation
Themen können zB sein:
reflektiert. Durch das Lösen aktueller Probleme werden erweiterte Handlungskompetenzen, sowie eine positive Zukunftsperspektive
ermöglicht. Wir helfen dabei, eine gesunde Basis für ein selbstständiges Leben aufzubauen. Alle Bewohner:innen werden von qualifizierten Sozialarbeiter:innen betreut. Im Gegenzug erwarten wir aktive Mitarbeit bei der Problembewältigung. Durch Ausarbeitung eines individuellen Hilfeplans, bei dem alle Beteiligten (junger Mensch, Jugendamt und wir) mitwirken, wird der Inhalt der Hilfe festgeschrieben. Dieser stellt die Grundlage der Betreuung des jungen Menschen dar. Der Hilfeplan umfasst eine Analyse des Ist- Zustandes sowie die angestrebte Situation
Themen können zB sein:
- Schule - Ausbildung - Arbeit
- Wohnungssuche
- Umgang mit Geld / Schuldenregulierung
- Bearbeitung persönlicher Schwierigkeiten (z. B. Sucht; Gewalt; Straffälligkeit)
- Verselbstständigung und Eigenverantwortung
Gruppenabende bieten Gelegenheit, aktuelle Gegebenheiten des Zusammenlebens
in der Wohngemeinschaft zu diskutieren. Die Planung und Durchführung einer aktiven Freizeitgestaltung findet hier ebenfalls Raum.
Ausschlusskriterien
Personen
- für die das Hilfeangebot der Einrichtung nicht ausreicht (z. B. bei
psychischen Störungen oder akuter Suchtmittelabhängigkeit) - mit bestimmten Delikten (insbesondere Sexualstraftaten, Bandenkriminalität)
- die erwerbsunfähig sind (keine Reintegration in den Arbeitsmarkt möglich)
- die keine Arbeitserlaubnis haben
- die im Besitz einer eine Duldung sind, die nicht für den Stadtkreis Heilbronn gilt
können nicht aufgenommen werden.
Zugang
Der Zugang zu uns erfolgt über eine Anfrage beim bzw. vom Jugendamt
Benötigt wird.
Benötigt wird.
- eine Schriftliche Bewerbung mit ausführlichem Lebenslauf unter Berücksichtigung des bisherigen Werdegangs
- ein Vorstellungsgespräch: Vorzugsweise im Hause, um Räumlichkeiten in
Augenschein nehmen zu können. Eine Vorstellung ist im Falle einer
Inhaftierung auch in der betreffenden Vollzugsanstalt möglich - eine Kostenzusage bezüglich der ambulanten Betreuung des örtlich zuständigen Jugendhilfeträgers
Auf der rechten Seite finden Sie unseren Bewerbungsbogen, den Sie bitte ausgefüllt an uns zurücksenden oder persönlich vorbeibringen. Bitte füllen Sie den Bogen so aus, dass wir verstehen welchen Unterstützungsbedarf Sie haben und welche Ziele Sie erreichen wollen. Gerne laden wir Sie dann zu einem persönlichen Kennenlerngespräch ein.